Kunden von Sport Schmidt mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz, können sich die deutsche Mehrwertsteuer wieder ausbezahlen lassen.
Dazu muss man bei Sport Schmidt ein Formular (Ausfuhrkassenzettel) ausfüllen, das an der Einreise in die Schweiz an der Grenze bestätigen lassen und dann Sport Schmidt zurückschicken. Der überweist die Mehrwertsteuer des Einkaufes auf das Konto des Kunden. Das gilt selbstverständich nur für handelsübliche Mengen als Privatkunde.
Dabei gelten ein paar spezielle Punkte zu beachten. Sport Schmidt wird Sie bei Ihrem Einkauf dazu beraten.

Hier können Sie sich das Formular "Ausfuhrkassenzettel" downloaden
»» Ausfuhrkassenzettel (75kb, GIF)
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